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Anwendungszeit: April – Oktober Spritzverfahren: 10 ml in 1 l Wasser für max. 25 m²
Streichverfahren:
Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!) können mit Roundup Unkrautfrei LB Plus mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
Vertrieb Deutschland: Scotts Celaflor GmbH | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30 | 55130 Mainz
Pflanzenschutzmittel - Totalherbizid
BVL-Zulassungsnummer: 024142-60
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat
Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Hinweise zur Lagerung und Entsorgung:
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Kühl, trocken, frostfrei und nur in der Originalverpackung aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/ Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zugelassen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die einzuhalten.
Roundup Unkrautfrei LB Plus zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern. Anwendbar auf gärtnerisch genutzten Wegen und Plätzen (genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Zierpflanzen. Zur Vernichtung von Rasen und Unkräutern zwecks Erleichterung der Neueinsaat.
Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet; es sei denn der Rasen soll neu angelegt werden.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendungszeit: April – Oktober
Spritzverfahren: 10 ml in 1 l Wasser für max. 25 m2
Streichverfahren
Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!) können mit Roundup Unkrautfrei LB Plus mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
"Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden."
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Kühl, trocken, frostfrei und nur in der Originalverpackung aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/ Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.
Pflanzenschutzmittel - Herbizid
Wirkstoff:
360 g/l Glyphosat
(486 g/l Isopropylamin-Salz)
BVL-Zulassungsnummer (D): 024142-60
Vertrieb: Scotts Celaflor GmbH
Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrensymbol: keine
H-Sätze: keine
P-Sätze
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusätzliche Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.