Roundup® Spezial ist ein flüssiges Konzentrat zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern und Ungräsern im Haus- und Kleingartenbereich in Beeten, unter Kern-/Steinobst und Ziergehölzen sowie zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch im Rasen (Zierrasenneueinsaat) und im Zierpflanzenbau (Neueinsaat von Kulturpflanzen). Roundup® Spezial dient zur Bekämpfung von Stockausschlägen (= Bildung von Trieben/Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen und invasive Problempflanzen, die sich stark ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen wie z.B. Bambus.
Eigenschaften
- Bekämpft nahezu alle Unkräuter und Ungräser
- Blattwirkung und wurzeltiefe Wirkung
- Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet, jedoch zur Vernichtung von Rasen und Unkräutern zur Erleichterung der Neueinsaat geeignet
- Nicht bienengefährlich (B4)
Gebrauchsanleitung
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendungszeit: April – Oktober
1. zur Bekämpfung von Unkräutern im Hausgarten, in Beeten, unter Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung.
- Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
- Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich.
- Nach 7–10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
- Regen 2 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht.
- Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.
Optimaler Anwendungszeitpunkt: April – Oktober (während der Vegetationsperiode; ausreichende Blattmasse zur Bekämpfung erforderlich). Temperatur bedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht.2. zur Bekämpfung von Stockausschlägen (= Bildung von Trieben/Spros¬sen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen Ziergehölze nahe am Erdboden abschneiden.
Optimaler Anwendungszeitpunkt: November – März
Schnittfläche direkt nach dem Schneiden/Fällen mit einem Pinsel bestreichen, sodass die gesamte Schnittfläche gesättigt ist. Pinsel vor und nach der Anwendung gründlich reinigen. Keine Anwendung in oder unmittelbar an Oberflächengewässern.
Anwendungsauflagen
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
"Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden."
Sicherheitshinweise
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Hinweise zur Lagerung und Entsorgung
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Kühl, trocken, frostfrei und nur in der Originalverpackung aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/ Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.
Sonstige Hinweise
Pflanzenschutzmittel - Herbizid
Wirkstoff:
360 g/l Glyphosat
(Kalium-Salz 441 g/l (34,88 Gew.-%))
BVL-Zulassungsnummer: Nr. 007700-60
Vertrieb: Scotts Celaflor GmbH
Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrensymbol: keine
H-Sätze: keine
P-Sätze
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusätzliche Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.